Fortbildungspunkte & Fortbildungspflicht für Physio, Ergo & Logo – Leitfaden 2026

Stand: August 2026 · Sorgfältig recherchiert anhand der Verträge nach § 125 SGB V und der Berufsverbände. Ein Leitfaden von Astrid Fischer, Mitgründerin von Team Einhorn.

Fortbildungspunkte, Vierjahreszeitraum, Nachweispflicht, Vergütungskürzung. Das Thema sorgt in Heilmittelpraxen für so einige Fragezeichen. Dieser Leitfaden bringt Ordnung hinein: Wer ist wirklich verpflichtet, wie viele Punkte gelten für Physio, Ergo und Logo, was zählt als anerkannte Fortbildung und was passiert tatsächlich, wenn die Punkte fehlen. Klar, aktuell und ohne Panikmache.

60

Fortbildungspunkte in 4 Jahren

Pflicht für die fachliche Leitung – bei Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie. Wer genau betroffen ist und welche Ausnahmen gelten, steht weiter unten.

PTPhysiotherapie
ETErgotherapie
LOGLogopädie

Was sind Fortbildungspunkte überhaupt?

Fortbildungspunkte (FP) sind die Maßeinheit für nachgewiesene berufliche Fortbildung. Ein Fortbildungspunkt entspricht einer Unterrichtseinheit von 45 Minuten. Das System soll sicherstellen, dass Heilmittelerbringer, die mit den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) abrechnen, fachlich auf dem aktuellen Stand bleiben.

Die Grundlage ist der jeweilige Vertrag nach § 125 SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den maßgeblichen Berufsverbänden. Für jede der drei Berufsgruppen gibt es einen eigenen Vertrag mit einer „Anlage 4 Fortbildung“, in der die Details geregelt sind.

Fortbildungspflicht: Wer muss Fortbildungspunkte sammeln und wer nicht?

Das ist der am häufigsten missverstandene Punkt. Die punktebasierte Nachweispflicht trifft nicht automatisch jede*n Therapeut*in, sondern in erster Linie die zugelassenen Leistungserbringer bzw. die fachliche Leitung einer Praxis.

  • Fachliche Leitung: trägt die volle Nachweispflicht gegenüber den Krankenkassen und muss die Punkte sammeln und dokumentieren, unabhängig davon, ob diese Person zugleich Praxisinhaber*in ist oder in dieser Funktion angestellt arbeitet.
  • Praxisinhaber*innen ohne fachliche Leitung: haben persönlich keine Punktepflicht. Wirtschaftlich betroffen bleiben sie trotzdem, da eine Vergütungskürzung bei Nichterfüllung die gesamte Praxis trifft.
  • Angestellte Physiotherapeut*innen: haben keine Punktepflicht. Sie sollen sich laut den Rahmenempfehlungen aber weiterhin mindestens alle zwei Jahre fortbilden. Ohne festes Punktekonto.
  • Angestellte in der Logopädie: hier gilt eine Besonderheit. Für sie ist ausdrücklich eine eigene Punktzahl vorgesehen (siehe Tabelle).

Auf einen Blick: Bin ich verpflichtet?

Bist Du die fachliche Leitung der Praxis?
Ja
60 Fortbildungspunkte in 4 JahrenPflicht, unabhängig davon, ob Du Praxisinhaber*in bist oder in dieser Funktion angestellt bist
Nein
Bist Du angestellte*r Logopäd*in?
Ja
20 Fortbildungspunkte in 4 JahrenEigene Regelung für Angestellte in der Logopädie, ebenfalls Pflicht
Nein
Keine PunktepflichtGilt für Angestellte in Physio-/Ergotherapie und für Praxisinhaber*innen ohne Leitungsfunktion. Empfohlen: mindestens alle 2 Jahre fortbilden

Fortbildungspunkte für die fachliche Leitung

Die Nachweispflicht ist an die Person gebunden, die als fachliche Leitung der Praxis benannt ist. Das gilt unabhängig davon, ob diese Person zugleich Praxisinhaber*in ist oder angestellt in dieser Funktion arbeitet. Wer als fachliche Leitung fungiert, muss die vollen 60 Fortbildungspunkte in vier Jahren persönlich nachweisen, auch wenn im Praxisalltag mehrere andere Therapeut*innen behandeln. Wichtig: Die Pflicht bleibt an der Person hängen, nicht an der Praxis als Ganzes. Wechselt die fachliche Leitung, beginnt für die neue Person ein eigener Vierjahreszeitraum. Das gilt unabhängig vom bisherigen Punktestand der Praxis.

Fortbildungspunkte für Angestellte in Physiotherapie, Ergotherapie & Logopädie: Gilt die Fortbildungspflicht auch für mich?

Kurz und klar: Nein. Angestellte Physiotherapeut*innen und Ergotherapeut*innen haben keine gesetzliche Punktepflicht gegenüber der Krankenkasse. In der Logopädie ist das anders: hier gilt für Angestellte eine eigene Pflicht von 20 Fortbildungspunkten in vier Jahren. Trotzdem gilt für alle Berufsgruppen:

Auch ohne gesetzliche Punktepflicht sind viele angestellte Therapeut*innen über ihren Arbeitsvertrag zur Fortbildung verpflichtet und die berufliche Sorgfaltspflicht gegenüber Patient*innen gilt ohnehin für alle. Fortbildung ist also selten „freiwillig“, auch wenn die Krankenkasse bei Angestellten keine Punkte zählt.

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Praxisvertretung: Gilt die Fortbildungspflicht auch für Vertretungen?

Diese Frage taucht in der Praxis häufig auf. Eine klare, schriftlich fixierte Antwort gibt es dafür allerdings nicht. Weder die Anlage 4 zum jeweiligen Vertrag nach § 125 SGB V noch die Informationen der Berufsverbände (u. a. IFK) regeln den Fall der Praxisvertretung gesondert. Die 60-FP-Pflicht ist ausdrücklich an die Person gebunden, die als zugelassene*r Leistungserbringer*in bzw. fachliche Leitung benannt ist. Für kurzzeitige Vertretungen (z. B. während Urlaub oder Krankheit) enthält der Vertragstext keine eigene Regelung.

Unsere ehrliche Einschätzung

Bei einer kurzen Vertretung (Tage bis wenige Wochen) spricht vieles dafür, dass die Nachweispflicht weiterhin bei der eigentlichen fachlichen Leitung bleibt. Sie ist ja weiterhin offiziell benannt. Übernimmst Du die fachliche Leitung dagegen über einen längeren Zeitraum (z. B. eine mehrmonatige Elternzeitvertretung), ist naheliegend, dass ab diesem Zeitpunkt eine eigene Nachweispflicht beginnt. Eine einheitliche, schriftlich fixierte Regel dafür gibt es aber nicht. Wer auf Nummer sicher gehen will, fragt am besten direkt bei der zuständigen Krankenkasse oder dem eigenen Berufsverband nach. Wir sagen hier lieber ehrlich „das ist nicht abschließend geregelt“, als eine Antwort zu erfinden, die es so nicht gibt.

Wie viele Fortbildungspunkte? Physiotherapie, Ergotherapie & Logopädie im Vergleich

Die Grundregel ist überall gleich: 60 Fortbildungspunkte in einem Zeitraum von vier Jahren für Inhaber*innen und fachliche Leitung, also im Schnitt rund 15 Punkte pro Jahr. Bei den Details unterscheiden sich die drei Berufsgruppen aber deutlich:

→ Zum Vergleichen wischen

AspektPhysiotherapieErgotherapieLogopädie / Sprachtherapie
Inhaber*in / fachliche Leitung60 FP in 4 Jahren60 FP in 4 Jahren60 FP in 4 Jahren
Angestellte Therapeut*innenkeine Punktepflicht; mind. 1 Fortbildung alle 2 Jahrekeine explizite Punktepflicht20 FP in 4 Jahren
Aktueller Betrachtungszeitraum01.08.2025 – 31.07.202901.01.2026 – 31.12.202901.01.2026 – 31.12.2029
Nachholfrist bei Defizit12 Monatekeine feste Nachholfristkeine feste Nachholfrist
Online-Fortbildungenanerkennungsfähig (mit Lernerfolgskontrolle begrenzt)anerkennungsfähigOnline & Präsenz seit Neuregelung gleichwertig
Punkte-Übertrag in nächsten Zeitraumnicht möglichnicht möglichnicht möglich

Die genauen Betrachtungszeiträume und Grenzwerte ergeben sich aus der jeweils gültigen Anlage 4 des Vertrags nach § 125 SGB V; Neuzulassungen starten ihren Zeitraum individuell mit dem Zulassungsdatum.

Welche Fortbildungen zählen für die Fortbildungspunkte und welche nicht?

Nicht jeder Kurs bringt automatisch anerkannte Punkte. Damit eine Fortbildung aufs Konto zählt, muss sie in der Regel:

  • einen direkten Bezug zur therapeutischen Tätigkeit haben,
  • von einem anerkannten Anbieter durchgeführt werden und
  • den Kriterien der jeweiligen Anlage 4 entsprechen.

Typische anerkannte Formate sind Präsenzkurse (z. B. Manuelle Therapie, Lymphdrainage, KG am Gerät), fachspezifische Kongresse und Symposien sowie, je nach Vertrag, Online-Formate mit Lernerfolgskontrolle. Für einzelne Formate gelten in der Physiotherapie feste Obergrenzen im Vierjahreszeitraum: maximal 24 Fortbildungspunkte aus der Teilnahme an Fachkongressen (6 Punkte je Kongresstag, 3 Punkte je halbem Tag) und maximal 12 Fortbildungspunkte aus Fortbildungsbeiträgen in Printmedien oder elektronischer Form mit Lernerfolgskontrolle (klassisches E-Learning-Modul). Reines Selbststudium ohne Interaktionsmöglichkeit und ohne Teilnahmenachweis, etwa ein aufgezeichnetes Webinar ohne Lernerfolgskontrolle oder direkte Rückfragemöglichkeit an den/die Dozent*in, zählt dagegen gar nicht. Interaktive Online-Formate wie Webinare mit Teilnahmenachweis fallen unter die regulären Fortbildungsformate, ohne eigene Obergrenze.

Nicht anerkannt werden dagegen: reine Praxisorganisation und Verwaltung, IT-/EDV-Schulungen, Marketing-, Steuer- und Rechtsthemen, die eigene Tätigkeit als Dozent*in, Messeveranstaltungen und Ausstellungen sowie fachfremde Angebote wie Traditionelle Chinesische Medizin, Hypnose oder reine Wellness-Anwendungen. Wichtig: Prüfe vor der Buchung, ob der Anbieter die Fortbildung als anerkennungsfähig ausweist.

Sanktionen bei fehlenden Fortbildungspunkten: Vergütungskürzung statt Zulassungsentzug

Was passiert eigentlich, wenn die Fortbildungspunkte am Ende fehlen? Hier kursieren viele Halbwahrheiten, von „passiert eh nichts“ bis „25 % Honorarkürzung“. Beides trifft es nicht. So läuft es tatsächlich:

  1. Werden die Punkte im Vierjahreszeitraum nicht nachgewiesen, setzt die Krankenkasse eine Nachfrist von 12 Monaten (Physiotherapie).
  2. Wird auch diese Frist nicht genutzt, greift ein pauschaler Vergütungsabschlag. Für Physiotherapie nennt die Protokollnotiz zur Anlage 4 ausdrücklich 7,5 % des Rechnungsbetrags.
  3. Bleibt der Nachweis weiter aus, verdoppelt sich der Abschlag nach einem weiteren halben Jahr auf 15 %.
  4. Nachgeholte Fortbildungen werden nicht auf den laufenden Zeitraum angerechnet. Die Lücke muss also zusätzlich geschlossen werden. Im Wiederholungsfall kann der Abschlag von Beginn an gelten.

Klartext

Es droht also in aller Regel kein sofortiger Zulassungsentzug und keine willkürliche Kürzung, sondern ein gestaffelter, klar definierter Honorarabschlag nach einer großzügigen Nachfrist. Wer seine Punkte im Blick behält, hat nichts zu befürchten. Die genaue Höhe kann je nach zuständigem Vertrag (vdek, GKV-Spitzenverband, regionale Besonderheiten) minimal abweichen, sie ist formal als Empfehlung der bundesweiten Vereinbarungspartner an die regionalen Vertragspartner formuliert. Im Zweifel lohnt der Blick in die für Deine Praxis gültige Anlage 4 oder eine gezielte Nachfrage bei Deiner Krankenkasse.

Für Praxisinhaber*innen

Betrachtungszeitraum verlängern: Elternzeit, Krankheit, Pflege

Das Leben hält sich nicht an Vierjahreszeiträume. Bei längeren Unterbrechungen von mehr als drei Monaten, etwa Mutterschutz, Eltern- oder Pflegezeit oder längerer Krankheit, verlängert sich der Betrachtungszeitraum anteilig. Die Punkte müssen in dieser Zeit also nicht „nebenher“ gesammelt werden; wichtig ist, die Unterbrechung dokumentieren zu können.

Fortbildungsnachweis: Fortbildungspunkte richtig dokumentieren

Die Punkte werden nicht automatisch gemeldet. Du musst die Nachweise auf Verlangen der Krankenkassen vorlegen können. Praktisch heißt das:

  • Teilnahmebescheinigungen und Zertifikate vollständig aufbewahren (Aufbewahrung über den gesamten Zeitraum, in der Regel 60 Monate).
  • Eine gültige Teilnahmebescheinigung muss mindestens sieben Angaben enthalten: Bezeichnung und Thema der Fortbildung, Veranstaltungsort, Deinen Namen mit Geburtsdatum, eine Kurzbeschreibung der Inhalte, die Berufsbezeichnung der Dozierenden, die Anzahl der Unterrichtseinheiten und Fortbildungspunkte sowie Unterschrift, Name und Anschrift des Veranstalters.
  • Am besten laufend in einer einfachen Übersicht mitführen: Datum, Anbieter, Thema, Punkte.
  • Frühzeitig prüfen, ob am Ende des Zeitraums genügend Punkte zusammenkommen und nicht erst auf den letzten Drücker ;-).

Was kostet die Fortbildungspflicht wirklich? Ein Rechenbeispiel

Über Punktezahlen wird viel gesprochen, über die Kosten kaum. Eine feste Preisliste „X Fortbildungspunkte = Y Euro“ gibt es nicht. Kurse unterscheiden sich stark in Preis, Dauer und Punktzahl. Ein Blick auf reale Kurspreise zeigt aber die Größenordnung: Einzelne Module der Manuellen Therapie, ein klassischer Baustein vieler Fortbildungspläne, kosten bei etablierten Anbietern zwischen rund 130 € (z. B. ein Kiefergelenk-Modul) und über 600 € (umfangreichere Technik-Module), je nach Umfang und Mitgliedsstatus. Über vier Jahre und mehrere Module gerechnet, kommen realistisch mehrere hundert bis über tausend Euro zusammen, zuzüglich Anreise und ggf. Verdienstausfall.

Es gibt Entlastung: Ein Bildungskredit kann bis zu 7.200 € betragen, wahlweise bis zu 300 € monatlich über 24 Monate. Ein Gründungszuschuss deckt bei frisch Selbstständigen die ersten sechs Monate mit dem zuletzt bezogenen Arbeitslosengeld plus 300 € monatlich ab, für neun weitere Monate gibt es pauschal 300 € im Monat. Und: Fortbildungskosten mit direktem Bezug zur therapeutischen Tätigkeit sind als Selbstständige*r vollständig als Betriebsausgabe und als Angestellte*r vollständig als Werbungskosten absetzbar. Anders als etwa bei Schulgeld gibt es hier keine pauschale Deckelung. Übernimmt stattdessen der Arbeitgeber die Kosten direkt, ist das für Angestellte in aller Regel nach § 3 Nummer 19 EStG steuerfrei, solange die Fortbildung der Beschäftigungsfähigkeit dient.

Zur oft gestellten Frage, ob ein festes Fortbildungsgeld von beispielsweise 400 € im Jahr für die Pflicht-Fortbildungen reicht: Eine allgemeingültige Zahl für ein „typisches“ Fortbildungsbudget von Praxen gibt es nicht, das ist von Praxis zu Praxis unterschiedlich, und wir wollen hier keine Zahl erfinden, die wir nicht belegen können. Realistisch eingeordnet: 400 € pro Jahr (= 1.600 € über vier Jahre) deckt nach den oben genannten Kurspreisen häufig ein bis zwei Module pro Jahr ab. Für die Basis-Fortbildung ist das oft ausreichend, bei mehreren kostenintensiveren Zertifikatskursen kann es eng werden.

Kurspreise: physio-mwe.de (Stand der Preisliste 2024; bitte beim Anbieter aktuell prüfen). Förderzahlen: Bundesverwaltungsamt (Bildungskredit), Bundesagentur für Arbeit (Gründungszuschuss). Steuerliche Einordnung: sevdesk.

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Häufige Fragen (FAQ)

Wie viele Fortbildungspunkte brauche ich als Physiotherapeut*in?

Als zugelassene*r Leistungserbringer oder fachliche Leitung benötigst Du 60 Fortbildungspunkte in vier Jahren, also durchschnittlich rund 15 pro Jahr. Angestellte haben keine Punktepflicht, sollten sich aber mindestens alle zwei Jahre fortbilden.

Gilt die Fortbildungspflicht auch für angestellte Therapeut*innen, werden alle Mitarbeiter*innen gezählt?

Nein, nicht automatisch alle. In der Physio- und Ergotherapie gibt es für Angestellte keine punktebasierte Pflicht (in der Physiotherapie ist aber mindestens alle zwei Jahre eine Fortbildung vorgesehen). In der Logopädie sind für angestellte Therapeut*innen 20 Punkte in vier Jahren vorgesehen. Die volle 60-FP-Pflicht trifft nur die fachliche Leitung. Unabhängig davon können Arbeitsverträge eigene Regelungen enthalten.

Was passiert, wenn ich die Fortbildungspunkte nicht erreiche?

Zunächst setzt die Krankenkasse eine Nachfrist (in der Physiotherapie 12 Monate). Wird diese nicht genutzt, folgt ein pauschaler Vergütungsabschlag. In den Rahmenverträgen liegt dieser typischerweise bei 7,5 % des Rechnungsbetrags, der sich nach einem weiteren halben Jahr auf 15 % verdoppelt. Ein sofortiger Zulassungsentzug ist die Ausnahme.

Wie lange läuft der aktuelle Betrachtungszeitraum?

In der Physiotherapie läuft der aktuelle Vierjahreszeitraum vom 01.08.2025 bis 31.07.2029. In Ergotherapie und Logopädie gilt aktuell der Zeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2029. Neu zugelassene Praxen starten individuell mit ihrem Zulassungsdatum.

Wie viele der 60 Fortbildungspunkte darf ich als Physiotherapeut*in durch Online-Veranstaltungen erbringen?

Interaktive Online-Formate mit Teilnahmenachweis (z. B. Webinare) zählen wie reguläre Fortbildungen, ohne eigene Obergrenze. Eine feste Grenze von maximal 12 Fortbildungspunkten im Vierjahreszeitraum gilt speziell für Fortbildungsbeiträge in Printmedien oder elektronischer Form mit Lernerfolgskontrolle (klassisches E-Learning-Modul). Reines Selbststudium ohne Interaktion und ohne Teilnahmenachweis zählt gar nicht.

Gilt die Fortbildungspflicht auch bei einer Praxisvertretung?

Das ist im Vertragstext nicht ausdrücklich geregelt. Bei kurzer Vertretung bleibt die Nachweispflicht vermutlich bei der eigentlichen fachlichen Leitung, bei einer länger andauernden Vertretung ist eine eigene Pflicht naheliegend. Eine einheitliche schriftliche Regel dafür gibt es aber nicht. Im Zweifel bei Krankenkasse oder Berufsverband nachfragen.

Wie viele Fortbildungspunkte braucht ein*e Logopäd*in?

Für die fachliche Leitung gelten wie bei Physio- und Ergotherapie 60 Fortbildungspunkte in vier Jahren. Für angestellte Logopäd*innen gilt eine eigene Regelung von 20 Punkten in vier Jahren. In Physio- und Ergotherapie haben Angestellte dagegen keine Punktepflicht.

Wie viele Fortbildungspunkte braucht man im Jahr als Ergotherapeut*in?

Für die fachliche Leitung gilt: 60 Punkte in vier Jahren, im Schnitt also rund 15 Punkte pro Jahr. Eine feste Jahresquote gibt es nicht. Wichtig ist nur, dass am Ende des Vierjahreszeitraums 60 Punkte zusammengekommen sind.

Wie werden die Fortbildungspunkte geprüft?

Es gibt keine automatische Meldung. Die Krankenkasse kann die Nachweise (Teilnahmebescheinigungen, Zertifikate) jederzeit anfordern. Ab der Anforderung hast Du einen Monat Zeit, den Nachweis vorzulegen. Deshalb lohnt es sich, Nachweise laufend und vollständig über den gesamten Zeitraum aufzubewahren.

Was ist der Unterschied zwischen Fortbildung (Anlage 4) und Weiterbildung (Anlage 7)?

Die Fortbildungspflicht aus Anlage 4 sichert nur die laufende fachliche Qualität und damit den Bestand Deiner Zulassung, eröffnet aber keine neue Abrechnungsposition. Eine Zertifikats-Weiterbildung nach Anlage 7, etwa Manuelle Therapie oder Manuelle Lymphdrainage, ist davon unabhängig und gibt erst die Abrechnungserlaubnis für diese speziellen Leistungen. Läuft eine solche Weiterbildung noch, deckt sie die Fortbildungspflicht meist automatisch mit ab, da ihre Kursteile ebenfalls angerechnet werden.

Quellen

Verträge nach § 125 Abs. 1 SGB V und jeweilige Anlage 4 (Fortbildung) für Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie, GKV-Spitzenverband · Informationen der Berufsverbände (u. a. IFK, Physio-Deutschland/ZVK, VPT; DVE; dbl) · Fachmeldungen up|unternehmen praxis · Kurspreise physio-mwe.de · Förderzahlen Bundesverwaltungsamt / Bundesagentur für Arbeit · steuerliche Einordnung sevdesk. Sanktions-Prozentsatz Physiotherapie laut Protokollnotiz zur Anlage 4 Fortbildungsverpflichtung, Physio-Deutschland. Alle Angaben Stand August 2026; maßgeblich ist stets die für Deine Praxis gültige Vertragsfassung.

Astrid Fischer, Mitgründerin von Team Einhorn

Die Autorin: Astrid Fischer

Mitgründerin von Team Einhorn

Nach 15 Jahren als Personalberaterin für Führungskräfte in der Wirtschaft kennt Astrid den Jobmarkt und seine Fallstricke. Heute berät sie Praxen und Therapeut*innen gezielt zu passenden Matches, begleitet Therapeut*innen im Mentoring zu ihrer beruflichen Entwicklung und kennt sich im Fortbildungsdschungel aus.

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