Stand: Juli 2026 · Sorgfältig recherchiert anhand der Verträge nach § 125 SGB V und der Berufsverbände.
Fortbildungspunkte, Vierjahreszeitraum, Nachweispflicht, Vergütungskürzung. Kaum ein Thema sorgt in Heilmittelpraxen für so viele Fragezeichen. Dieser Leitfaden bringt Ordnung hinein: Wer ist wirklich verpflichtet, wie viele Punkte gelten für Physio, Ergo und Logo, was zählt als anerkannte Fortbildung und was passiert tatsächlich, wenn die Punkte fehlen. Klar, aktuell und ohne Panikmache.
Was sind Fortbildungspunkte überhaupt?
Fortbildungspunkte (FP) sind die Maßeinheit für nachgewiesene berufliche Fortbildung. Ein Fortbildungspunkt entspricht einer Unterrichtseinheit von 45 Minuten. Das System soll sicherstellen, dass Heilmittelerbringer, die mit den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) abrechnen, fachlich auf dem aktuellen Stand bleiben.
Die Grundlage ist der jeweilige Vertrag nach § 125 SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den maßgeblichen Berufsverbänden. Für jede der drei Berufsgruppen gibt es einen eigenen Vertrag mit einer „Anlage 4 Fortbildung“, in der die Details geregelt sind.
Fortbildungspflicht: Wer muss Fortbildungspunkte sammeln und wer nicht?
Das ist der am häufigsten missverstandene Punkt. Die punktebasierte Nachweispflicht trifft nicht automatisch jede*n Therapeut*in, sondern in erster Linie die zugelassenen Leistungserbringer bzw. die fachliche Leitung einer Praxis.
- Praxisinhaber*innen / fachliche Leitung: tragen die volle Nachweispflicht gegenüber den Krankenkassen und müssen die Punkte sammeln und dokumentieren.
- Angestellte Physiotherapeut*innen: haben keine Punktepflicht. Sie sollen sich laut den Rahmenempfehlungen aber weiterhin mindestens alle zwei Jahre fortbilden. Ohne festes Punktekonto.
- Angestellte in der Logopädie: hier gilt eine Besonderheit: Für sie ist ausdrücklich eine eigene Punktzahl vorgesehen (siehe Tabelle).
Fortbildungspunkte für angestellte Physiotherapeut*innen und Therapeut*innen
Kurz gesagt: In der Physio- und Ergotherapie sammeln Angestellte keine Pflicht-Punkte, in der Logopädie schon (20 FP in vier Jahren). Trotzdem gilt für alle:
Wichtig für Angestellte
Auch ohne gesetzliche Punktepflicht sind viele angestellte Therapeut*innen über ihren Arbeitsvertrag zur Fortbildung verpflichtet und die berufliche Sorgfaltspflicht gegenüber Patient*innen gilt ohnehin für alle. Fortbildung ist also selten „freiwillig“, auch wenn die Krankenkasse bei Angestellten keine Punkte zählt.
Wie viele Fortbildungspunkte? Physiotherapie, Ergotherapie & Logopädie im Vergleich
Die Grundregel ist überall gleich: 60 Fortbildungspunkte in einem Zeitraum von vier Jahren für Inhaber*innen und fachliche Leitung, also im Schnitt rund 15 Punkte pro Jahr. Bei den Details unterscheiden sich die drei Berufsgruppen aber deutlich:
| Aspekt | Physiotherapie | Ergotherapie | Logopädie / Sprachtherapie |
|---|---|---|---|
| Inhaber*in / fachliche Leitung | 60 FP in 4 Jahren | 60 FP in 4 Jahren | 60 FP in 4 Jahren |
| Angestellte Therapeut*innen | keine Punktepflicht; mind. 1 Fortbildung alle 2 Jahre | keine explizite Punktepflicht | 20 FP in 4 Jahren |
| Aktueller Betrachtungszeitraum | 01.08.2025 – 31.07.2029 | 01.01.2026 – 31.12.2029 | 01.01.2026 – 31.12.2029 |
| Nachholfrist bei Defizit | 12 Monate | keine feste Nachholfrist | keine feste Nachholfrist |
| Online-Fortbildungen | anerkennungsfähig (mit Lernerfolgskontrolle begrenzt) | anerkennungsfähig | Online & Präsenz seit Neuregelung gleichwertig |
| Punkte-Übertrag in nächsten Zeitraum | nicht möglich | nicht möglich | nicht möglich |
Die genauen Betrachtungszeiträume und Grenzwerte ergeben sich aus der jeweils gültigen Anlage 4 des Vertrags nach § 125 SGB V; Neuzulassungen starten ihren Zeitraum individuell mit dem Zulassungsdatum.
Welche Fortbildungen zählen für die Fortbildungspunkte und welche nicht?
Nicht jeder Kurs bringt automatisch anerkannte Punkte. Damit eine Fortbildung aufs Konto zählt, muss sie in der Regel:
- einen direkten Bezug zur therapeutischen Tätigkeit haben,
- von einem anerkannten Anbieter durchgeführt werden und
- den Kriterien der jeweiligen Anlage 4 entsprechen.
Typische anerkannte Formate sind Präsenzkurse (z. B. Manuelle Therapie, Lymphdrainage, KG am Gerät), fachspezifische Kongresse und Symposien sowie – je nach Vertrag – Online-Formate mit Lernerfolgskontrolle. Für einzelne Formate gelten Obergrenzen: In der Physiotherapie sind zum Beispiel Kongresspunkte und Punkte aus reinem Selbststudium/Fachliteratur nur bis zu einer bestimmten Höchstzahl anrechenbar. Wichtig: Prüfe vor der Buchung, ob der Anbieter die Fortbildung als anerkennungsfähig ausweist.
Sanktionen bei fehlenden Fortbildungspunkten: Vergütungskürzung statt Zulassungsentzug
Was passiert eigentlich, wenn die Fortbildungspunkte am Ende fehlen? Hier kursieren viele Halbwahrheiten, von „passiert eh nichts“ bis „25 % Honorarkürzung“. Beides trifft es nicht. So läuft es tatsächlich:
- Werden die Punkte im Vierjahreszeitraum nicht nachgewiesen, setzt die Krankenkasse eine Nachfrist von 12 Monaten (Physiotherapie).
- Wird auch diese Frist nicht genutzt, greift ein pauschaler Vergütungsabschlag. In den Rahmenverträgen ist dieser typischerweise mit 7,5 % des Rechnungsbetrags festgelegt.
- Bleibt der Nachweis weiter aus, verdoppelt sich der Abschlag nach einem weiteren halben Jahr auf 15 %.
- Nachgeholte Fortbildungen werden nicht auf den laufenden Zeitraum angerechnet. Die Lücke muss also zusätzlich geschlossen werden. Im Wiederholungsfall kann der Abschlag von Beginn an gelten.
Klartext
Es droht also in aller Regel kein sofortiger Zulassungsentzug und keine willkürliche Kürzung, sondern ein gestaffelter, klar definierter Honorarabschlag nach einer großzügigen Nachfrist. Wer seine Punkte im Blick behält, hat nichts zu befürchten. Die genaue Höhe kann je nach zuständigem Vertrag (vdek, GKV-Spitzenverband, regionale Besonderheiten) minimal abweichen. Im Zweifel lohnt der Blick in die für Deine Praxis gültige Anlage 4.
Betrachtungszeitraum verlängern: Elternzeit, Krankheit, Pflege
Das Leben hält sich nicht an Vierjahreszeiträume. Bei längeren Unterbrechungen von mehr als drei Monaten – etwa Mutterschutz, Eltern- oder Pflegezeit oder längerer Krankheit – verlängert sich der Betrachtungszeitraum anteilig. Die Punkte müssen in dieser Zeit also nicht „nebenher“ gesammelt werden; wichtig ist, die Unterbrechung dokumentieren zu können.
Fortbildungsnachweis: Fortbildungspunkte richtig dokumentieren
Die Punkte werden nicht automatisch gemeldet. Du musst die Nachweise auf Verlangen der Krankenkassen vorlegen können. Praktisch heißt das:
- Teilnahmebescheinigungen und Zertifikate vollständig aufbewahren (Aufbewahrung über den gesamten Zeitraum, in der Regel 60 Monate).
- Am besten laufend in einer einfachen Übersicht mitführen: Datum, Anbieter, Thema, Punkte.
- Frühzeitig prüfen, ob am Ende des Zeitraums genügend Punkte zusammenkommen und nicht erst auf den letzten Drücker ;-).
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Unverbindliches Gespräch vereinbarenHäufige Fragen (FAQ)
Wie viele Fortbildungspunkte brauche ich als Physiotherapeut*in?
Als zugelassene*r Leistungserbringer oder fachliche Leitung benötigst Du 60 Fortbildungspunkte in vier Jahren, also durchschnittlich rund 15 pro Jahr. Angestellte haben keine Punktepflicht, sollten sich aber mindestens alle zwei Jahre fortbilden.
Gilt die Fortbildungspflicht auch für angestellte Therapeut*innen?
In der Physio- und Ergotherapie gibt es für Angestellte keine punktebasierte Pflicht (in der Physiotherapie ist aber mindestens alle zwei Jahre eine Fortbildung vorgesehen). In der Logopädie sind für angestellte Therapeut*innen 20 Punkte in vier Jahren vorgesehen. Unabhängig davon können Arbeitsverträge eigene Regelungen enthalten.
Was passiert, wenn ich die Fortbildungspunkte nicht erreiche?
Zunächst setzt die Krankenkasse eine Nachfrist (in der Physiotherapie 12 Monate). Wird diese nicht genutzt, folgt ein pauschaler Vergütungsabschlag – in den Rahmenverträgen typischerweise 7,5 % des Rechnungsbetrags, der sich nach einem weiteren halben Jahr auf 15 % verdoppelt. Ein sofortiger Zulassungsentzug ist die Ausnahme.
Wie lange läuft der aktuelle Betrachtungszeitraum?
In der Physiotherapie läuft der aktuelle Vierjahreszeitraum vom 01.08.2025 bis 31.07.2029. In Ergotherapie und Logopädie gilt aktuell der Zeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2029. Neu zugelassene Praxen starten individuell mit ihrem Zulassungsdatum.
Zählen Online-Fortbildungen?
Ja. Online-Fortbildungen sind grundsätzlich anerkennungsfähig. In der Logopädie werden Online- und Präsenzformate seit der Neuregelung gleichwertig bepunktet; in der Physiotherapie gelten für bestimmte Selbstlern-Formate mit Lernerfolgskontrolle Obergrenzen.
Quellen
Verträge nach § 125 Abs. 1 SGB V und jeweilige Anlage 4 (Fortbildung) für Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie, GKV-Spitzenverband · Informationen der Berufsverbände (u. a. IFK, Physio-Deutschland/ZVK, VPT; DVE; dbl) · Fachmeldungen up|unternehmen praxis. Alle Angaben Stand Juli 2026; maßgeblich ist stets die für Deine Praxis gültige Vertragsfassung.
